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Rechtspsychologie (früher "Forensische" Psychologie) ist ein spezieller Zweig der Psychologie.


Aussagebegutachtung ist ein Spezialbereich der Rechtspsychologie. Beurteilt wird nicht die Glaubwürdigkeit einer Person, sondern die Glaubhaftigkeit einer Aussage. Wesentliche Teile eines Glaubhaftigkeitsgutachtens sind Entstehung und Entwicklung der Aussagegeschichte, Konstanz oder Inkonstanz der Aussagen (verglichen mit Erwartungswerten), Merkmalsorientierte Inhaltsanalyse der Aussagen sowie Fragen nach suggestiven und motivationalen Einflüssen auf die Aussagen. Es handelt sich um eine wissenschaftliche Hypothesenprüfung, bei der primär die Nullhypothese ("es ist nicht geschehen") zu beurteilen ist und die Realitätshypothese ("es ist geschehen") erst wesentlich wird, wenn die Nullhypothese nicht belegt werden kann.